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Aktueller Rentenwert seit 1992 – Rentenhöhe im Zeitvergleich

West/Ost, Entgeltpunkte, Rentenartfaktor und Zugangsfaktor in einer historischen Vergleichsrechnung.

Version V1.315

Eingaben

West oder Ost?
Bis 30.06.2023 bestanden unterschiedliche aktuelle Rentenwerte. Zum 1.07.2023 waren West und Ost vollständig angeglichen. Ab 1.07.2024 gibt es nur noch einen einheitlichen aktuellen Rentenwert. Voreinstellung: West.
Entgeltpunkte
Geben Sie die Summe der Entgeltpunkte ein, die in der Rentenformel berücksichtigt werden soll. Voreinstellung sind 45 Entgeltpunkte. 45 Entgeltpunkte sind nicht automatisch gleichbedeutend mit 45 Versicherungsjahren.
Rentenartfaktor nach § 67 SGB VI
Er bestimmt, in welchem Verhältnis die jeweilige Rentenart zur Altersrente steht. Für die große Witwen-/Witwerrente gilt grundsätzlich 0,55; bei bestimmten Altfällen nach § 255 SGB VI 0,60. Halbwaisenrente: 0,1; Vollwaisenrente: 0,2.
Zugangsfaktor
Bei einer Altersrente beträgt der Zugangsfaktor zum regulären Beginn 1,0. Vorzeitige Inanspruchnahme mindert ihn grundsätzlich um 0,003 je Monat (0,3 %). Ein Aufschub nach der Regelaltersgrenze erhöht ihn um 0,005 je Monat (0,5 %), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Prozentwert
Voreinstellung 0 %. Beispiel Altersrente: 36 Monate vorzeitiger Beginn entsprechen 10,8 % Abschlag und damit einem Zugangsfaktor von 0,892. 12 Monate späterer Beginn können 6,0 % Zuschlag und damit 1,060 ergeben.
Historischer Start
Die Datenreihe umfasst alle aktuellen Rentenwerte jeweils zum 1. Juli von 1992 bis 2026. Hier können Sie den sichtbaren Zeitraum verkürzen.

Ergebnis

Zugangsfaktor1,000
Rentenartfaktor1,00
Monatsrente 2026–
Jahresrente 2026–

Modellrechnung nach der Rentenformel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert.

Chart: monatliche Bruttorente im Zeitvergleich

Tabelle: Rentenwert und errechnete Rente

Aktueller RentenwertEntgeltpunkteZugangsfaktormtl. RenteJahresrente

Wie wird gerechnet?

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert drückt aus, wie viel ein Entgeltpunkt bei der monatlichen Rente wert ist. Bis einschließlich 2001 wurden die Werte in DM festgesetzt; für die durchgängige Euro-Darstellung rechnet dieses Tool historische DM-Werte mit dem amtlichen festen Umrechnungskurs 1 € = 1,95583 DM um.

Für Rentenwerte Ost und West bestanden lange Zeit unterschiedliche Werte. Zum 1. Juli 2023 waren beide Werte mit 37,60 € identisch. Seit 1. Juli 2024 gibt es nur noch einen einheitlichen aktuellen Rentenwert.

Wichtig: Der Zugangsfaktor ist nicht bei jeder Rentenart ausschließlich aus einem frei gewählten Prozentwert ableitbar. Bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gelten die besonderen Regeln des § 77 SGB VI. Das Tool ist daher eine Rechen- und Vergleichshilfe, keine Bescheidberechnung.

Rentenartfaktoren im Überblick

Altersrente 1,0 · volle Erwerbsminderungsrente 1,0 · teilweise Erwerbsminderungsrente 0,5 · Erziehungsrente 1,0 · Sterbevierteljahr 1,0 · große Witwen-/Witwerrente grundsätzlich 0,55 (bestimmte Altfälle 0,60) · kleine Witwen-/Witwerrente 0,25 · Halbwaisenrente 0,1 · Vollwaisenrente 0,2.

Erklärungsbeispiel: Max Kunze

Max Kunze hat 45,0000 Entgeltpunkte erworben und möchte eine Altersrente berechnen. Er wohnt in Westdeutschland. Für die Altersrente gilt ein Rentenartfaktor von 1,0. Max nimmt seine Altersrente 36 Monate vorzeitig in Anspruch. Der Abschlag beträgt 36 × 0,3 % = 10,8 %. Daraus ergibt sich ein Zugangsfaktor von 0,892.

Mit dem aktuellen Rentenwert ab 1. Juli 2026 von 42,52 € lautet die Modellrechnung:

45 × 0,892 × 1,0 × 42,52 € = 1.706,75 € Monatsrente

Die rechnerische Brutto-Jahresrente beträgt damit 20.481,03 €. Ohne Abschlag wäre der Zugangsfaktor 1,0 und die Monatsrente bei denselben 45 Entgeltpunkten entsprechend höher. Der Abschlag wirkt dauerhaft auf die persönlichen Entgeltpunkte dieser Rentenberechnung.

Würde Max statt West „Ostdeutschland“ auswählen, unterscheiden sich die historischen Vergleichswerte bis 2022. Ab 1. Juli 2023 ergibt sich wegen der Angleichung derselbe aktuelle Rentenwert.

Quellen / Datenstand

Deutsche Rentenversicherung, rvRecht: „Aktueller Rentenwert“, Stand 29.04.2026; Werte ab 1.7.1992 bis 1.7.2026. Rechtsgrundlagen insbesondere §§ 64, 67, 68, 77 und 255 SGB VI.

Deutsche Rentenversicherung – Aktueller Rentenwert

§ 67 SGB VI – Rentenartfaktor · § 77 SGB VI – Zugangsfaktor